Auditorenworkshop

Am 04. Juli 2018 fand im Festsaal des Bundesministeriums für Inneres eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Rahmen des "KSÖ Rechts- und Technologiedialogs“ statt. Thema der Veranstaltung war das anstehende NIS-Gesetz, das die Bundesregierung derzeit auf Basis der EU NIS-Richtlinie zu "Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen" erstellt. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Kabinettchef des BMI, Mag. Reinhard Teufel, in Vertretung des Bundesministers. In seinen einleitenden Worten hob der Kabinettchef die Bedeutung der digitalen Sicherheit für Österreich, seine Wirtschaft und Gesellschaft hervor. Man müsse alles unternehmen, damit Digitalisierung zur Chance werde – und nicht zur Bedrohung. Teufel würdigte in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Beitrag des KSÖ. Die Arbeitsagenda umfasste die voraussichtlichen Anforderungen des NIS-Gesetzes an „NIS-Prüfungsstellen“. Diese Anforderungen wurden durch Vertreter des BMI vorgestellt und mit Vertretern namhafter Unternehmen über die Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Anforderungen aus deren Sicht diskutiert. Dieses Gesetz wird für „Betreiber wesentlicher Dienste“ eine Pflicht zum Nachweis der Erfüllung von Mindestsicherheitsanforderungen des BMI vorsehen. Der Nachweis wird anhand von Prüfberichten erfolgen, die wiederum durch qualifizierte Stellen erstellt werden müssen.  Das Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) hat die Entstehung des Gesetzes durch einen "Rechts- und Technologiedialog" begleitet. Bis zur Gesetzwerdung wird im Rahmen dieses Dialogs auch weiterhin die Expertise der von diesem Gesetz betroffenen Gruppen eingeholt.
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