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Rechts- und Technologiedialog: Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz

Am 23. Juni 2026 luden wir zum Rechts- und Technologiedialog zum Thema Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) ein. Vertreter des Bundesministeriums für Inneres informierten über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gesetzes und erläuterten die wesentlichen Änderungen sowie die daraus resultierenden Neuerungen für Unternehmen.

Mit dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) stärkt Österreich die Widerstandsfähigkeit wichtiger Einrichtungen und Infrastrukturen. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit und die Aufrechterhaltung wesentlicher Dienstleistungen auch in Krisen- und Gefährdungssituationen sicherzustellen.

Als kritisch eingestufte Einrichtungen müssen potenzielle Risiken regelmäßig analysieren, geeignete Schutz- und Resilienzmaßnahmen umsetzen und diese in einem Resilienzplan dokumentieren. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur, zur Krisen- und Notfallvorsorge, zur Sicherung von Lieferketten sowie zur Schulung und Sensibilisierung des Personals.

Darüber hinaus bestehen Meldepflichten für relevante Sicherheitsvorfälle. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) übernimmt eine zentrale Rolle bei der Einstufung kritischer Einrichtungen, der Risikoanalyse, der Unterstützung sowie bei der Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben.

Das RKEG schafft damit einen wichtigen Rahmen, um kritische Dienstleistungen langfristig abzusichern und die Widerstandsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken.

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