In Zusammenarbeit mit WKO UBIT ist es gelungen, eine gemeinsame Vertragsvorlage für IKT-Drittdienstleister, die keine kritischen oder wichtigen Funktionen unterstützen – also die breite Basis der IKT-Dienstleistungen – zu schaffen. Dieses Vertragswerk dient als Richtschnur für Auftraggeber und Auftragnehmer um einerseits die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und IT-Sicherheit auf hohem Niveau sicherzustellen, andererseits aber so effizient wie möglich zu arbeiten.
Die Standard-Zusatzvereinbarung zwischen IKT-Dienstleistern und Finanzunternehmen kann hier frei zur kommerziellen Nutzung unter der CC BY 4.0 Lizenz (CC BY 4.0) heruntergeladen werden und steht Ihnen unwiderrufbar kostenlos zur Verfügung: https://www.wko.at/oe/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/it-dienstleistung/ikt-zusatzvereinbarung-dora
Die Zusatzvereinbarung wurde in einer KSÖ-Arbeitsgruppe gemeinsam mit Finanzwirtschaft, dem Fachverband UBIT und Fachverband Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen konsensual ausgearbeitet, es handelt sich um eine unverbindliche Hilfestellung, Ergänzung und Anpassung individuell erstellter Verträge.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs, des KSÖ oder der Mitglieder der Arbeitsgruppe ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter!