Stand der Erklärung: 16.06.2025
Das Kompetenzzentrum Sicheres Österreich ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.kompetenzzentrum-sicheres-oesterreich.at
Scope: Startseite und 2 repräsentative Unterseiten
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Erfolgskriterium 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalte (Level A)
Auf mehreren Seiten, einschließlich der Startseite (Logoleiste) und Artikelseiten (z.B. unter https://kompetenzzentrum-sicheres-oesterreich.at/2024/08/14/vom-mangel-zur-chance-fachkraefte-fuer-eine-sichere-digitalisierung-gewinnen-2/), fehlen
aussagekräftige Alternativtexte (alt-Attribute) bei Bildern.
Erfolgskriterium 1.2.5 – Audiodeskription (aufgezeichnet) (Level AA)
Eingebettete Videos verfügen zwar über Untertitel, es wird jedoch keine Audiodeskription für visuelle Inhalte bereitgestellt.
Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert (Level A)
ARIA-Rollen sind nicht immer korrekt ausgezeichnet. Beispielsweise sind die Bedienelemente der Paginierung auf der Seite https://kompetenzzentrum-sicheres-oesterreich.at/netzwerk/ nicht mit den korrekten Rollen versehen, was die Bedienung für Nutzer assistiver Technologien erschwert.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Für die nachfolgend aufgeführten, bereits unter Abschnitt a) „Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen“ detailliert beschriebenen Mängel, beruft sich das Kompetenzzentrum Sicheres Österreich derzeit auf eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102:
Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 1.2.5 – Audiodeskription (aufgezeichnet) (Level AA):
Die Erstellung von Audiodeskriptionen oder gleichwertigen alternativen Darstellungen für alle eingebetteten Videos.
Begründung der unverhältnismäßigen Belastung:
Die vollständige und sofortige Nachbearbeitung sowie barrierefreie Überarbeitung sämtlicher oben genannter betroffener Inhalte, Dokumente und systematischer struktureller Mängel würde aufgrund der umfangreichen Menge an bestehenden Inhalten und der Komplexität der notwendigen Anpassungen zum jetzigen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige organisatorische und wirtschaftliche Belastung für das Kompetenzzentrum Sicheres Österreich darstellen.
Viele der betroffenen Inhalte und Dokumente wurden vor dem verbindlichen Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitspflichten veröffentlicht. Bei einigen Inhalten handelt es sich zudem um von externen Quellen übernommene Materialien, bei denen eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung durch das Kompetenzzentrum Sicheres Österreich nur mit erheblichem Mehraufwand möglich wäre.
Laufende Verbesserung:
Das Kompetenzzentrum Sicheres Österreich ist bestrebt, alle neu veröffentlichten Inhalte barrierefrei zu gestalten und die genannten bestehenden Barrieren schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zu beheben. Inhalte, die für laufende Verwaltungsverfahren oder die aktuelle Studierendenschaft wesentlich sind, werden bei Bedarf bevorzugt in barrierefreier Form bereitgestellt oder es wird auf Anfrage eine zugängliche Alternative zur Verfügung gestellt. Eine Priorisierung der Behebungsmaßnahmen wird unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit und der Kritikalität der betroffenen Inhalte erfolgen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Kompetenzzentrum Sicheres Österreichliegen, sind vom Anwendungsbereich des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) ausgenommen.
Dazu zählen insbesondere eingebundene Inhalte oder Dokumente, die von externen Stellen bereitgestellt werden und auf deren Gestaltung oder Barrierefreiheit das Kompetenzzentrum Sicheres Österreich keinen Einfluss hat. Dies betrifft sowohl nicht-barrierefreie Inhalte Dritter als auch nicht-barrierefreie Dateiformate, die außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich liegen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 09.09.2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte exemplarisch anhand ausgewählter Seiten und Komponenten mit Fokus auf zentrale Navigations- und Inhaltsbereiche.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die nicht in dieser Erklärung genannt sind, oder möchten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erhalten, wenden Sie sich bitte an:
Projektmanagement
E-Mail: office@kompetenzzentrum-sicheres-oesterreich.at
Telefon: +43 664 12 61 363
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen