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Präsentation des Gesamtstaatlichen Lagebilds 2025

Am 2. Dezember 2025 lud das Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ) zur Präsentation des „Gesamtstaatlichen Lagebilds 2025“ in das Raiffeisenhaus ein. Die Veranstaltung widmete sich einem zentralen Instrument der österreichischen Krisenvorsorge, das im Rahmen des neuen Bundes‑Krisensicherheitsgesetz (B-KSG) entwickelt wurde.

Ziel des Gesetzes, das am 1. Jänner 2024 in Kraft trat, ist es, Österreich widerstandsfähiger gegenüber unterschiedlichsten Bedrohungen zu machen. Dafür sollen staatliche Stellen stärker miteinander vernetzt und bestehende Kompetenzen besser aufeinander abgestimmt werden.

Strategisches Instrument für nationale Sicherheit

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Vortrag von Stefan Rakowsky, Leiter des Krisensicherheitsbüros im Bundeskanzleramt Österreich und Mitautor des Gesamtstaatlichen Lagebilds. Er gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen umfassenden Einblick in die Entstehung, Struktur und Zielsetzung dieses neuen strategischen Instruments.

Das erstmals am 25. Juli 2025 veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild bildet eine ressortübergreifende Analyse der sicherheitsrelevanten Entwicklungen in Österreich. Es bündelt Informationen aus unterschiedlichen Bereichen – darunter innere Sicherheit, Gesundheit, Energieversorgung, Klima und Umwelt, Wirtschaft, nachrichtendienstliche Entwicklungen sowie Verteidigungspolitik. Ziel ist es, ein ganzheitliches Verständnis komplexer sicherheitspolitischer Herausforderungen zu ermöglichen.

Rakowsky erläuterte, dass das Lagebild als zentrale Entscheidungsgrundlage für die Bundesregierung dient. Durch die systematische Zusammenführung von Informationen aus verschiedenen Ressorts sollen Risiken frühzeitig erkannt, Wechselwirkungen zwischen Krisen besser verstanden und gesamtstaatliche Handlungsoptionen entwickelt werden.

Austausch mit Expertinnen und Experten

Im Anschluss an den Vortrag nutzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, im Rahmen einer Fragerunde aktuelle sicherheitspolitische Entwicklungen und die praktische Umsetzung des Gesamtstaatlichen Lagebilds zu diskutieren. Dabei standen insbesondere Fragen zur interministeriellen Zusammenarbeit, zur Einbindung verschiedener Behörden sowie zur Weiterentwicklung des Instruments im Mittelpunkt.

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